Online-Rechner zur Berechnung der Mehrwertsteuer (20 %, 10 %, 0 %) und anderer Steuern
Sondersteuern, Gebühren und sonstige Steuern
Der Mehrwertsteuerrechner ist ein komfortables Tool zur Berechnung der Mehrwertsteuer. Unterstützt alle wichtigen Mehrwertsteuersätze: 20 %, 10 %, 0 % und benutzerdefinierte Sätze.
Schauen wir uns praktische Beispiele für Mehrwertsteuerberechnungen für verschiedene Situationen an:
Betrag inklusive Mehrwertsteuer: 12.000 ₽, Mehrwertsteuersatz: 20 %
Mehrwertsteuer: 2.000 ₽, Preis ohne Mehrwertsteuer: 10.000 ₽
Betrag inklusive Mehrwertsteuer: 11.000 ₽, Mehrwertsteuersatz: 10 %
Mehrwertsteuer: 1.000 ₽, Preis ohne Mehrwertsteuer: 10.000 ₽
Preis ohne Mehrwertsteuer: 10.000 ₽, Mehrwertsteuersatz: 20 %
Mehrwertsteuer: 2.000 ₽, Preis inklusive Mehrwertsteuer: 12.000 ₽
Preis ohne Mehrwertsteuer: 10.000 ₽, Mehrwertsteuer 20 %, zusätzliche Steuern: 500 ₽
Mehrwertsteuer: 2.000 ₽, zusätzlich. Steuern: 500 ₽, Gesamt: 12.500 ₽
Exportwert: 10.000 ₽, Mehrwertsteuersatz: 0 %
Mehrwertsteuer: 0 ₽, Gesamtbetrag: 10.000 ₽
Preis ohne Mehrwertsteuer: 10.000 ₽, Sondertarif: 15 %
Mehrwertsteuer: 1.500 ₽, Preis inklusive Mehrwertsteuer: 11.500 ₽
Die Mehrwertsteuer wird nach der Formel berechnet: Mehrwertsteuer = Betrag × Mehrwertsteuersatz / 100. Preis inklusive Mehrwertsteuer = Betrag + Mehrwertsteuer.
Schnelle und genaue Mehrwertsteuerberechnung, Unterstützung aller Sätze, einfache Schnittstelle.
Informieren Sie sich über die aktuellen Mehrwertsteuersätze für Ihre Region.
Die Mehrwertsteuer wird nach der Formel berechnet: Mehrwertsteuer = Betrag × Mehrwertsteuersatz / 100. Beispielsweise bei einem Betrag von 1000 ₽ und einem Satz von 20 %: Mehrwertsteuer = 1000 × 20 / 100 = 200 ₽.
In Russland gibt es drei Hauptumsatzsteuersätze: 20 % (allgemeiner Satz), 10 % (für Lebensmittel, Kinderprodukte, medizinische Produkte), 0 % (für Exportgeschäfte).
Um die Mehrwertsteuer vom Betrag mit Steuer zu trennen, verwenden Sie die Formel: Mehrwertsteuer = Betrag mit Mehrwertsteuer × Mehrwertsteuersatz / (100 + Mehrwertsteuersatz). Nettobetrag = Betrag inklusive Mehrwertsteuer – Mehrwertsteuer.
Der Preis mit Mehrwertsteuer beinhaltet die Mehrwertsteuer, der Preis ohne Mehrwertsteuer nicht. Preis mit Mehrwertsteuer = Preis ohne Mehrwertsteuer + Mehrwertsteuer. Preis ohne Mehrwertsteuer = Preis inklusive Mehrwertsteuer - Mehrwertsteuer.
Ja, der Umsatzsteuerrechner hilft bei der Steuerplanung, er ermöglicht Ihnen, Ihre Steuerpflichten im Voraus zu berechnen und Ihre Steuerlast zu optimieren.
Für Exportgeschäfte gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Bei der Ausfuhr von Waren wird keine Mehrwertsteuer erhoben und die bereits gezahlte Mehrwertsteuer muss aus dem Haushalt erstattet werden.
Steuerabzüge für die Mehrwertsteuer sind der Betrag der Mehrwertsteuer, der an Lieferanten beim Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen gezahlt wird, wodurch sich der Betrag der zusätzlich zum Budget zu zahlenden Mehrwertsteuer verringert.
Bei der Einfuhr von Waren errechnet sich die Mehrwertsteuer aus dem Zollwert der Waren zuzüglich Zöllen und Verbrauchsteuern. Bei der Einfuhr von Waren wird die Mehrwertsteuer beim Zoll abgeführt.
Ja, der Rechner unterstützt benutzerdefinierte Mehrwertsteuersätze für Sonderfälle, beispielsweise bei der Arbeit mit besonderen Steuerregelungen oder Vorteilen.
Mit dem Rechner können Sie zusätzliche Steuern und Gebühren berücksichtigen. Gesamtsteuern = Mehrwertsteuer + zusätzliche Steuern. Dies hilft bei der Berechnung der gesamten Steuerlast.
Der Mehrwertsteuersatz von 10 % gilt für Lebensmittel, Kinderprodukte, medizinische Produkte, Zeitschriften und einige andere Warenkategorien.
Die Richtigkeit der Berechnung kann durch Rückrechnung überprüft werden: Der Betrag inklusive Mehrwertsteuer sollte dem Nettobetrag zuzüglich der berechneten Mehrwertsteuer entsprechen. Sie können zum Vergleich auch mehrere Berechnungsmethoden verwenden.
Ja, der Rechner eignet sich für die Buchhaltung, die Erstellung von Steuererklärungen, die Berechnung von Steuerschulden und die Führung von Steuerunterlagen.
Für Dienstleistungen wird die Mehrwertsteuer ähnlich wie für Waren berechnet: Mehrwertsteuer = Dienstleistungskosten × Mehrwertsteuersatz / 100. Die Berechnungsgrundsätze sind für alle Arten von Aktivitäten gleich.
Um die Mehrwertsteuer für mehrere Artikel zu berechnen, berechnen Sie die Mehrwertsteuer für jeden Artikel separat und addieren Sie dann alle Mehrwertsteuerbeträge. Mit dem Rechner können Sie mehrere Berechnungen durchführen.
Im Einzelhandel ist die Mehrwertsteuer im Produktpreis enthalten. Zur Berechnung: Mehrwertsteuer = Preis inklusive Mehrwertsteuer × Mehrwertsteuersatz / (100 + Mehrwertsteuersatz). Nettopreis = Preis inklusive Mehrwertsteuer – Mehrwertsteuer.
Zur Bestätigung der Mehrwertsteuer benötigen Sie: eine Rechnung, einen Lieferschein, eine Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten, einen Liefervertrag. Alle Dokumente müssen die korrekten Mehrwertsteuerbeträge enthalten.
Bei der Rücksendung von Waren wird die Mehrwertsteuer in umgekehrter Reihenfolge berechnet. Im Falle einer Rückgabe der Ware durch den Käufer reduziert der Verkäufer den zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrag um den Mehrwertsteuerbetrag der zurückgegebenen Ware.
Bei Bauarbeiten wird die Mehrwertsteuer auf die Arbeitskosten in Höhe von 20 % berechnet. Bei der Ausführung von Arbeiten für den Eigenbedarf wird die Mehrwertsteuer auf die Material- und Arbeitskosten berechnet.
Bei der Vermietung von Immobilien wird auf die Miete eine Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % berechnet. Ausnahme: Die Vermietung von Wohnräumen unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.
Bildungsdienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %, mit Ausnahme von Dienstleistungen zur Durchführung von Bildungsprogrammen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Medizinische Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, medizinische Produkte unterliegen jedoch der Mehrwertsteuer in Höhe von 10 %. Auch Arzneimittel unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 10 %.
Transportleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %. Ausnahme: Leistungen zur Personenbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Die meisten Bankgeschäfte sind von der Mehrwertsteuer befreit. Lediglich Beratungs-, Informations- und sonstige Dienstleistungen von Banken unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %.
Versicherungsleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %. Ausnahme: Pflichtversicherungsleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Werbeleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %. Dazu gehört das Erstellen von Anzeigen, das Platzieren von Anzeigen und das Durchführen von Werbekampagnen.
IT-Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %. Dazu gehören Softwareentwicklung, technischer Support und IT-Beratung.
Beratungsleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %. Dazu gehören Unternehmensberatung, Finanzberatung, juristische Dienstleistungen.
Für die Vermietung von Ausrüstung wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % erhoben. Die Mehrwertsteuer wird auf den Mietbetrag berechnet.
Reinigungsleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %. Dazu gehören Reinigungsdienste und Hauswirtschaftsdienste.